Berufsoberschule

Ziel der Berufsoberschule

Die Berufsoberschule führt in einem Schuljahr zum Fachabitur (Fachhochschulreife), in zwei Schuljahren zum Abitur (fachgebundene oder – beim Nachweis der notwendigen Kenntnisse in einer zweiten Fremdsprache – allgemeine Hochschulreife).

Aufnahmebedingungen: Mittlerer Schulabschluss, abgeschlossene Berufsausbildung oder mindestens 5-jährige Berufserfahrung und das Erfüllen der Eignungsvoraussetzungen.

Abschlüsse: Fachabitur, fachgebundenes Abitur, allgemeines Abitur

 

Die Aufgabe der Berufsoberschule

Die Berufsoberschule führt Schülerinnen und Schüler mit mittlerem Schulabschluss und Berufsausbildung oder Berufserfahrung in zwei Schuljahren (Jahrgangsstufen 12 und 13) zum fachgebundenen oder allgemeinen Abitur. In der Jahrgangsstufe 12 kann das Fachabitur (Fachhochschulreife) erworben werden. Die Berufsoberschule vermittelt eine allgemeine und fachtheoretische Bildung. Sie führt die Ausbildungsrichtungen Technik; Sozialwesen; Gesundheit; Wirtschaft und Verwaltung; Internationale Wirtschaft; Agrarwirtschaft, Bio- und Umwelttechnologie.

 

Aufnahmevoraussetzungen

a) Schulische Aufnahmevoraussetzung ist der Nachweis eines mittleren Schulabschlusses (außer für die Vorklasse). Zeugnisse staatlich nicht anerkannter privater Schulen sind keine ausreichenden Vorbildungsnachweise.

b) Berufliche Aufnahmevoraussetzung ist

  • eine mindestens zweijährige Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf im Sinne des Berufsbildungsgesetzes oder der Handwerksordnung,
  • eine mindestens zweijährige schulische Berufsausbildung mit staatlicher Abschlussprüfung,
  • eine bestandene Qualifikationsprüfung für ein Amt des mittleren oder gehobenen nichttechnischen oder technischen Dienstes
    oder
  • eine mindestens fünfjährige Berufserfahrung.

Die Aufnahme erfolgt in die Ausbildungsrichtung, für die die Berufsausbildung oder Berufserfahrung einschlägig ist. (Liste der Berufszuordnungen) In eine der beruflichen Vorbildung nicht entsprechende Ausbildungsrichtung kann nur aufgenommen werden, wer zusätzlich eine für die angestrebte Ausbildungsrichtung einschlägige mindestens einjährige Berufstätigkeit in Vollzeitbeschäftigung oder das erfolgreiche Durchlaufen einer einschlägigen fachpraktischen Ausbildung der Fachoberschule nachweist.

c) Die Eignung für den Bildungsgang der Berufsoberschule wird nachgewiesen durch

  • die Erlaubnis zum Vorrücken in die Jahrgangsstufe 11 des Gymnasiums,
  • einen Notendurchschnitt von mindestens 3,5 in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik im Zeugnis über den mittleren Schulabschluss
    oder
  • wenn im Jahreszeugnis der Vorklasse oder des Vorkurses in allen Fächern mindestens die Note 4 (mindestens 4 Punkte) erzielt wurde.

Wer im Zeugnis über den mittleren Schulabschluss in einem der Fächer Deutsch, Englisch oder Mathematik keine Note vorweisen kann und in dem Kalenderjahr weder den Vorkurs noch eine Vorklasse besucht hat, kann eine Eignungsprüfung in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik ablegen.

 

Probezeit

Die endgültige Aufnahme in die Berufsoberschule ist abhängig vom Bestehen der Probezeit, die bis zum 15. Dezember dauert. Wer in allen Fächern im Jahreszeugnis des Vorkurses oder der Vorklasse mindestens die Note 3 (mindestens 7 Punkte) erzielt, unterliegt in der Jahrgangsstufe 12 nicht der Probezeit.

 

Aufnahme in Vorklasse, Vorkurs und 13. Jahrgangsstufe

Aufnahme in den Vorkurs

Vor dem Eintritt in die Jahrgangsstufe 12 kann man die bis zum mittleren Schulabschluss erworbenen Kenntnisse im freiwillig zu besuchenden einjährigen Vorkurs auffrischen. Der Unterricht findet am Samstagvormittag und/oder an anderen Wochentagen abends statt. Er umfasst die Fächer Deutsch, Englisch und Mathematik. In den Vorkurs können nur Bewerber aufgenommen werden, die die schulischen und beruflichen Voraussetzungen für die Aufnahme in die Jahrgangsstufe 12 der Berufsoberschule erfüllen; sie können sich auch im letzten Jahr der Berufsausbildung oder Berufserfahrung befinden.

Aufnahme in die Vorklasse

Schüler, die ihren mittleren Schulabschluss im Rahmen der Berufsausbildung erworben haben, weisen trotz vertiefter beruflicher Kenntnisse und Fertigkeiten erfahrungsgemäß besonders in den Abschlussprüfungsfächern Defizite auf. Ihnen wird daher der freiwillige Besuch der Vorklasse der Berufsoberschule empfohlen, sofern sie die Aufnahmevoraussetzungen erfüllen. In die Vorklasse werden insbesondere Schülerinnen und Schüler aufgenommen, die ihren mittleren Schulabschluss über den M-Zug der Hautschule oder an der Wirtschaftsschule (ohne Mathematik) erworben haben.

Wer eine erfolgreiche Berufsausbildung, jedoch keinen mittleren Schulabschluss besitzt, wird aufgenommen, wenn er in einer Aufnahmeprüfung in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik in sämtlichen Fächern mindestens die Note 4 erzielt. Notenausgleich ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Bei erfolgreichem Abschluss der Vorklasse wird der mittlere Schulabschluss erworben. Die Schüler der Vorklasse haben Probezeit bis zum 15. Dezember.

Unmittelbare Aufnahme in die Jahrgangsstufe 13

Neben den beruflichen Aufnahmevoraussetzungen ist der Nachweis der uneingeschränkten Fachhochschulreife erforderlich.

 

Organisationsformen

Die Berufsoberschule umfasst zwei Schuljahre im Vollzeitunterricht. An etlichen Schulorten wird nur die Jahrgangsstufe 12 geführt (freiwillige Fachhochschulreifeprüfung möglich). Bei genügender Teilnehmerzahl kann die Berufsoberschule auch in Teilzeitform geführt werden; die Schuldauer beträgt dann vier Jahre (bis zur Fachhochschulreifeprüfung zwei Jahre).

 

Organisation der Abschlussprüfung

Die Abiturprüfung der 13. Klasse erstreckt sich in allen Ausbildungsrichtungen jeweils auf die Fächer Deutsch, Englisch und Mathematik sowie auf das für die jeweilige Ausbildungsrichtung spezifische Profilfach: Physik (Ausbildungsrichtung Technik), Betriebswirtschaftslehre mit Rechnungswesen (Ausbildungsrichtung Wirtschaft), Pädagogik/Psychologie (Ausbildungsrichtung Sozialwesen), Biologie (Ausbildungsrichtung Agrarwirtschaft).

Mit dem Nachweis der notwendigen Kenntnisse in einer zweiten Fremdsprache kann die allgemeine Hochschulreife erworben werden. Der Nachweis kann erbracht werden

  • durch den Unterricht in einer zweiten Fremdsprache in den Jahrgangsstufen 12 und 13 der Berufsoberschule (Wahlpflichtunterricht) und mindestens die Note 4 (mindestens 4 Punkte) im 2. Halbjahr der Jahrgangsstufe 13 sowie im Durchschnitt der beiden Halbjahre der 13. Jahrgangsstufe,
  • durch die mit mindestens der Note 4 (mindestens 4 Punkte) abgelegte Ergänzungsprüfung in einer zweiten Fremdsprache,
  • durch i. d. R. vierjährigen versetzungserheblichen Unterricht in der zweiten Fremdsprache in den allgemein bildenden Schulen, wenn im Zeugnis der abschließenden Jahrgangsstufe mindestens die Note 4 erzielt wurde, oder
  • durch ein vom Staatsministerium als gleichwertig anerkanntes Zeugnis.

Die Schüler der Jahrgangsstufe 12 können freiwillig an der Fachabiturprüfung (Fachhochschulreife) teilnehmen. Sie erstreckt sich auf die gleichen Fächer wie die Abiturprüfung.

 

Abschlussprüfung für andere Bewerber

An der Abiturprüfung können auch „andere Bewerber“ teilnehmen, d.h. Bewerber, die keiner Schule angehören oder an der von ihnen besuchten Schule diese Prüfung nicht ablegen können. Sie legen die schriftliche Abschlussprüfung der jeweiligen Ausbildungsrichtung ab. Zusätzlich werden sie in Englisch und Geschichte sowie in drei weiteren von ihnen zu wählenden Fächern der jeweiligen Ausbildungsrichtung mündlich geprüft. Die Zulassung zur Prüfung ist spätestens bis zum 1. März an der Schule zu beantragen.

 

Mögliche Studienberechtigungen

Das Fachabitur berechtigt zum Studium aller Studiengänge an Fachhochschulen in der Bundesrepublik Deutschland (unabhängig von der Ausbildungsrichtung). Studienbewerber, die keine der gewählten Studienrichtung entsprechende Berufsausbildung durchlaufen haben, müssen in der Regel vor Studienbeginn an Fachhochschulen in Bayern eine mindestens sechswöchige dem gewählten Studiengang entsprechende Vorpraxis nachweisen.

Das fachgebundene Abitur berechtigt je nach Ausbildungsrichtung zu einschlägigen Studiengängen an Hochschulen (siehe Merkblatt über die Berufsoberschulen bzw. Zuordnungsliste). In Bayern richten sich diese Studienberechtigungen nach der Qualifikationsverordnung, in den anderen Ländern in der Bundesrepublik Deutschland nach dem Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 25. November 1976 in der jeweils geltenden Fassung. Die fachgebundene Hochschulreife schließt in Bayern auch die uneingeschränkte Fachhochschulreife ein.

Die durch den Nachweis der notwendigen Kenntnisse in einer zweiten Fremdsprache erlangte allgemeine Hochschulreife berechtigt zum Studium aller Studiengänge an sämtlichen Hochschulen, also auch an Universitäten.

Wenn zu erwarten ist, dass die Zahl der Bewerber die Zahl der zur Verfügung stehenden Studienplätze übersteigt, führt die jeweilige Fachhochschule/Universität ein örtliches Auswahlverfahren durch, in dem neben dem Notendurchschnitt im (Fach-)Abitur weitere Kriterien herangezogen werden könnten. Es wird deshalb empfohlen, im Hinblick auf die Zulassungskriterien frühzeitig mit den Studienberatungen der jeweiligen Hochschulen Kontakt aufzunehmen. Nähere Informationen zu den Fachhochschulen, Universitäten und Studiengängen in Bayern finden sich auch beim Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst.

 

Ausbildungsförderung

Die Schüler erhalten eine vom Einkommen der Eltern unabhängige Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz. Die Anträge sind bei den zuständigen Ämtern für Ausbildungsförderung bei den kreisfreien Städten oder den Landratsämtern zu stellen. Zuständig ist das Amt für Ausbildungsförderung, in dessen Bereich die besuchte Berufsoberschule liegt.

 


 

Das Wichtigste im Video

Viele Wege – ein Ziel: Mit der Berufsoberschule zur Hochschulreife (ARD-alpha 2015)

Die BOS auf ARD-alpha in der BR Mediathek

(Die Einbettung des Videos auf dieser Seite erfolgt mit freundlicher Genehmigung des Bayerischen Rundfunks)